Abholung / Rückgabe des Fahrzeuges
Damit das Iconicar-Erlebnis für Sie keine Wünsche offenlässt, nehmen wir uns bei der Abholung Ihres gewählten Traumautos die Zeit für eine angemessene Einweisung in die Bedienung und Besonderheiten des Fahrzeuges. Auf einem ausführlichen und grafisch unterlegten Übernahmeprotokoll werden alle spezifischen Daten transparent für Sie dokumentiert. Wir prüfen gemeinsam Reifendruck, Profiltiefe und Gesamtzustand des Fahrzeuges, damit Sie gewiss sein können, eine aufregende uns gleichermaßen sichere Fahrt zu genießen.
Den Abhol- und Rückgabezeitraum koordinieren wir individuell mit Ihnen, nachdem die Buchungsanfrage bestätigt wurde. Wir übergeben Ihnen ein gereinigtes und vollgetanktes Fahrzeug, rein elektrische Fahrzeuge werden mit einem Ladezustand von mind. 80% an Sie übergeben.
Sollten Sie eine abweichende Uhrzeit zur Fahrzeugabholung wünschen, sprechen Sie uns gerne an. Wir übergeben Ihnen ein vollgetanktes Fahrzeug, rein elektrische Fahrzeuge werden mit einem Ladezustand von mind. 80% an Sie übergeben.
Ihr Anreisefahrzeug können Sie bei Bedarf über den Mietzeitraum auf unseren Kundenparkplätzen abstellen.
Bei der Fahrzeugrückgabe achten Sie bitte darauf, dass keine privaten Gegenstände im Fahrzeug verbleiben, nach Rückgabe übernehmen wir hier keinerlei Haftung. Gemeinsam prüfen wir erneut den Fahrzeugzustand und protokollieren diesen auf dem Übergabeprotokoll. Das Fahrzeug ist vollgetankt zurückzugeben, rein elektrische Fahrzeuge sind mit einem Ladzustand von mind. 80% zurückzugeben.
Bezahlung, Kaution und Versicherung
Der Mietpreis ist spätestens bei Abholung in bar, via EC-Karte, Kreditkarte oder Überweisung vorab zu begleichen. Darüber hinaus ist die im Mietvertrag vereinbarte Kautionssumme in bar, via Kreditkarte oder Überweisung vorab bei uns zu hinterlegen.
Bitte beachten Sie, dass bei Zahlungen per Überweisung, der Zahlungseingang auf unserem Konto vor Abholung des Fahrzeuges erfolgt sein muss.
All unsere Fahrzeuge sind im Rahmen einer Selbstfahrer-Vermietversicherung sowohl haftpflicht- als auch vollkaskoversichert. Diese Versicherung sieht einen Selbstbehalt in der Höhe des im Mietvertrag angegebenen Betrages vor, der vom Mieter zu übernehmen ist.
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